Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Fotovorlage & Eigentumsvorbehalt

Die Fotovorlage, wenn nicht vom Auftraggeber persönlich fotografiert, sollte frei von Rechten Dritter sein. Ist die Vorlage von einem Fotografen aufgenommen worden, muss der Auftraggeber die Erlaubnis des Fotografen einholen und eventuell entstehende Gebühren, um es als Vorlage für ein Portrait verwenden zu dürfen, selbst bezahlen! Die Zustimmung des Fotografen ist schriftlich einzuholen und der Auftragnehmerin in Kopie vorzulegen!

Die Auftragsarbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, des vereinbarten Honorars, Eigentum der Auftragnehmerin.

2. Zahlungsvereinbarung

Für jeden Auftrag bitte ich um eine Anzahlung von 50 % des Honorars. Nach der Anzahlung ist der Auftrag fest gebucht. Wenn das Bild fertig ist, schicke ich Ihnen ein Foto des fertigen Portraits. Erst nach Zahlungseingang des restlichen Honorars wird das Bild verschickt. 


3. Nutzungsrechtsübertragung

Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars gehen das Recht zur privaten Nutzung und das Eigentum an dem Werk auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin bei Veröffentlichung des Gewerkes als Künstlerin zu nennen. Der Auftragnehmerin bleibt das Recht vorbehalten, das Werk zu fotografieren und die Fotografie des Werkes für eigene Werbezwecke und als Referenz im Internet, auf Flyern oder bei Ausstellungen zu verwenden. Eine gewerbliche Nutzung der Fotografie, etwa in einem Kalender, ist der Auftragnehmerin nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.

4. Lieferung

Liefertermine, die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich im Auftrag festzuhalten. Lieferfristen beginnen mit Auftragserteilung und Eingang der Anzahlung auf das Honorar in der Höhe von 50 %.

Die Zeit bis zur Lieferung beträgt üblicherweise 8–6 Kalenderwochen. Die Lieferung erfolgt frei ab Atelier der Auftragnehmerin. Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich weltweit möglich. Sollten Sie ein Portrait aus dem Ausland bestellen, so bitten ich Sie möglichst darum, vor dem Kauf die präzisen Versandkosten anzufragen.


5. Änderungen

Ergänzungen des Vertrages und Sondervereinbarungen werden nur wirksam bei schriftlicher Fixierung. Sollten Teile dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, so gilt der Restvertrag weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile sollen dann so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn des Vertrages erhalten bleibt.

6. Erfüllungsort & Gewährleistung

Erfüllungsort ist das Atelier der Auftragnehmerin Britta Arends in Hamburg. Bei der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistung handelt es sich um eine künstlerische Arbeit, für die sich die Auftragnehmerin eine weitgehende künstlerische Freiheit in Anspruch nimmt. Im Rahmen der bei Auftragserteilung getroffenen Absprachen ist die Auftragnehmerin bei der Gestaltung des Werkes frei.